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   LSG Sachsen, 14.09.2015 - L 8 AS 417/15 B KO   

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https://dejure.org/2015,34650
LSG Sachsen, 14.09.2015 - L 8 AS 417/15 B KO (https://dejure.org/2015,34650)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 14.09.2015 - L 8 AS 417/15 B KO (https://dejure.org/2015,34650)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 14. September 2015 - L 8 AS 417/15 B KO (https://dejure.org/2015,34650)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.09.2015 - L 8 AS 417/15
    Solange das gesetzgeberische Ziel einer angemessenen Gesamtvergütung bestimmend bleibt, ist auch eine nicht allein an den mandatsbezogenen Kriterien ausgerichtete Regelung kein schwerwiegender und damit verfassungswidriger Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit (BVerfG, Beschluss vom 17.10.1990 - 1 BvR 283/85 -, juris, RdNr. 62).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.09.2015 - L 8 AS 417/15
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts [BVerfG] vom 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89, 1 BvR 963/94, 1 BvR 964/94 -, juris RdNr. 63) Er gilt sowohl für ungleiche Belastungen als auch für ungleiche Begünstigungen; verboten ist auch ein gleichheitswidriger Ausschluss, bei dem eine Begünstigung dem einem Personenkreis gewährt, dem anderen aber vorenthalten wird (BVerfG, Beschluss vom 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris RdNr. 63).
  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.09.2015 - L 8 AS 417/15
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts [BVerfG] vom 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89, 1 BvR 963/94, 1 BvR 964/94 -, juris RdNr. 63) Er gilt sowohl für ungleiche Belastungen als auch für ungleiche Begünstigungen; verboten ist auch ein gleichheitswidriger Ausschluss, bei dem eine Begünstigung dem einem Personenkreis gewährt, dem anderen aber vorenthalten wird (BVerfG, Beschluss vom 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris RdNr. 63).
  • BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 46/05

    Verletzung der Berufsausübungsfreiheit eines beigeordneten Rechtsanwalts durch

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.09.2015 - L 8 AS 417/15
    Zwar ist diese untrennbar mit der Freiheit verbunden, eine angemessene Vergütung zu fordern; gesetzliche Vergütungsregelungen und darauf beruhenden gerichtliche Entscheidungen sind daher am Maßstab des Art. 12 Abs. 1 GG zu messen (BVerfG, Beschluss vom 23.08.2005 - 1 BvR 46/05 -, juris RdNr. 16).
  • BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvR 2473/10

    Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) eines Rechtsanwalts durch

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.09.2015 - L 8 AS 417/15
    Der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG ist aber erst dann berührt, wenn die gesetzlichen Regelungen und ihre Auslegung durch die Fachgerichte zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führen (BVerfG, Beschluss vom 19.08.2011 - 1 BvR 2473/10, 1 BvR 2474/10 -, juris RdNr. 15).
  • LSG Bayern, 28.09.2016 - L 15 SF 113/16

    Rechtsanwaltsvergütung im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Fiktive

    Die Staatskasse hat auf die Rechtsprechung des Sächsischen LSG, Az.: L 8 AS 417/15 B KO, verwiesen.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.12.2015 - L 1 R 271/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Höhe der fiktiven

    Da die Neuregelung ab 1. August 2013 zwischen berufungsfähigen und nicht berufungsfähigen Gerichtsbescheiden differenziert (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 14. September 2015, L 8 AS 417/15 B KO, juris), handelt es sich hier um eine Rechtsfrage mit abnehmender Bedeutung.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.03.2022 - L 4 AS 527/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - beigeordneter

    Da hier der Gerichtsbescheid mit dem statthaften Rechtsmittel der Berufung hätte angefochten werden können, weil der Wert der Beschwer für die Klägerin 750 ? überstieg, war die Beantragung einer mündlichen Verhandlung nach § 105 Abs. 2 Satz 2 des SGG nicht statthafter Rechtsbehelf (vgl. Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Auflage 2020, § 105 Rn. 16 1. Spiegelstrich; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 14. September 2015, L 8 AS 417/15 B KO, juris Rn. 15).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.08.2019 - L 10 SF 1346/19 E-B
    Lediglich ergänzend merkt der Senat an, dass eine mündliche Verhandlung (vor dem SG) bei Entscheidung durch Gerichtsbescheid (§ 105 Abs. 1 Satz 1 SGG) gemäß § 105 Abs. 2 Satz 2 SGG - auch im Sinne der hier maßgeblichen Nr. 3106 Anm. Satz 1 Nr. 2 VV RVG in der seit dem 01.08.2013 geltenden Fassung des Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts vom 23.07.2013 (BGBl. I S. 2586) - nur dann beantragt werden kann, wenn gegen den Gerichtsbescheid die Berufung nicht gegeben ist (wie hier z.B. auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 28.09.2016, L 15 SF 113/16 E, in juris, Rdnrn. 23 ff.; Sächsisches LSG, Beschluss vom 14.09.2015, L 8 AS 417/15 B KO, in juris, Rdnrn. 15 ff.; Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 23. Aufl. 2017, § 3 Rdnr. 55; Hinne in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl. 2017, Nr. 3106 VV RVG Rdnr. 13; Schons in Hartung/Schons/Enders, RVG, 3. Aufl. 2017, Nr. 3106 VV Rdnr. 20; Toussaint in Hartmann/Touissant, Kostenrecht, 49. Aufl. 2019, Nr. 3104 VV RVG Rdnr. 31; Schneider/Thiel, Das neue Gebührenrecht, 2. Aufl. 2014, § 3 Rdnr. 877; anders im Übrigen noch Nr. 3106 Anm. Satz 1 Nr. 2 VV RVG in der bis zum 31.07.2013 geltenden Fassung: "Die Gebühr entsteht auch, wenn nach § 105 Abs. 1 SGG ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entschieden wird").
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